Reinclusion Request

Suchmaschinenbetreiber belegen Websites gelegentlich mit einer Strafe (zum Beispiel Ausschluß aus dem Datenbestand oder “PageRank 0″). Meist ist die Verlinkung zu einer Website aus der Kategorie Bad Neighbourhood oder die Verwendung von Spammaßnahmen, beispielsweise versteckter Text, Weiterleitungen, etc. hier die Hauptursache. Einige Suchmaschinen bieten in diesem Fall die Möglichkeit, um Wiederaufnahme in den Datenbestand bzw. eine Rücknahme der Strafe zu bitten. Man sollte dabei offen darlegen, dass die Ursache für die Bestrafung beseitigt ist. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, deswegen empfiehlt sich eine diplomatische Formulierung der E-Mail. Bei Google muss man eine E-Mail mit dem Betreff Reinclusion Request (deutsch “Antrag auf Wiederaufnahme”) an webmaster(ät)google.com senden. Da es bei Google oftmals ausreicht, die kritische Ursache der Bestrafung aus zu schalten und eine Zeit zu warten, ist in leichten Fällen, beispielsweise “PageRank 0″ wegen verstecktem Text, ein Reinclusion Request nicht unbedingt notwendig. Die Bestrafung wird meist automatisch wieder zurück genommen. Auf diesen Automatismus sollte man allerdings nicht hoffen, wenn eine Website durch Spam vollständig aus dem Datenbestand entfernt worden ist.